21. April 2018 Gardelegen

Da der Flug innerhalb eines Radius von 1,5km zum Sonderflugplatz Altmark-Klinikum durchgeführt werden sollte, musste bei der oberen Luftfahrtbehörde des Landes eine Ausnahmgenehmigung beantragt werden. Diese wurde mir nach Stellungnahme der Gemeinde Gardelegen zum Gefährdungspotenzial gebührenpflichtig erteilt.

Vor dem Flug wurde gemäß Auflage das Klinikum kontaktiert, welches nach drei Gesprächspartnern keinen absehbar startenden Hubschrauber beschied. Was ankommende Rettungshubschrauber betrifft, sollten wir die Augen offen halten. Ein solcher schwebte, zumindest in unserer Sichtweite, nicht ein.

Während des Flug erschien eine Banner schleppende Cessna am Himmel, die aber in Ort und Höhe keine Gefahr darstellte.

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Der Little Planet vom Flug